Land will abgelehnte Asylbewerber mit Vorstrafen schneller abschieben

„Task Force Abschiebung“ zur Unterstützung der Kommunen nimmt Arbeit auf.

26.08.2020, 09:53 Uhr | Oranienburg
Nicole Walter-Mundt begrüßt Task Force zur Abschiebung von ausländischen Intensivstraftätern ohne Aufenthaltstitel, Foto: Christian Howe
Nicole Walter-Mundt begrüßt Task Force zur Abschiebung von ausländischen Intensivstraftätern ohne Aufenthaltstitel, Foto: Christian Howe

Aktuell sind in Brandenburg rund 2000 Migrantinnen und Migranten vollziehbar ausreisepflichtig. Sie sind entweder unerlaubt eingereist oder ihr Antrag auf Asyl wurde rechtskräftig abgelehnt. 60 Personen davon gelten als besonders gefährlich, darunter 30 die aktuell eine Haftstrafe verbüßen müssen.

Die neue „Task Force Abschiebung“ im Ministerium des Innern von Michael Stübgen (CDU) soll die Behörden künftig dabei unterstützen, gerade solche ausreisepflichtigen Intensivstraftäter schnellstmöglich in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Bereits am Mittwoch hat der Landtag einen entsprechenden Antrag der Regierungskoalition dazu gebilligt.

Die CDU-Landtagsabgeordnete Nicole Walter-Mundt begrüßt, dass die Landesregierung mit der neuen „Task Force“ nun auf die Vollzugsdefizite der Behörden bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber reagiert. Priorität habe zwar immer die freiwillige Rückkehr, jedoch müsse der Staat vor allem bei ausreisepflichtigen Intensivstraftätern und integrationsunwilligen Migranten, die das öffentliche Leben nachhaltig stören, härter durchgreifen können. „Die Ausgestaltung der Task Force ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Klar ist aber auch, dass die Abschiebepraxis der Behörden insgesamt robuster werden muss, wenn wir künftig alle 2000 ausreisepflichtigen Personen im Land in ihre Herkunftsländer zurückführen möchten. Herzlichen Dank an Björn Lakenmacher (CDU) sowie an Sts. Uwe Schüler (CDU) und Innenmister Michael Stübgen (CDU), die das Thema federführend für die Koalition in den Landtag eingebracht haben.“, so Nicole Walter-Mundt.

Die Auswahl der betroffenen Personen definieren die Landkreise und kreisfreien Städte dabei auch künftig selbst. Die Gesamtleitung des Verfahrens zur Rückführung der Ausreisepflichtigen, von der Einzelfallprüfung, über die Beschaffung von Identitätspapieren bis hin zur Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörden bei der Umsetzung des Aufenthaltsrechts, liegt künftig jedoch gebündelt bei der „Task Force Abschiebung“ im Ministerium des Innern.


aktualisiert von Christian Howe, 07.10.2022, 22:08 Uhr