Land räumt Spielraum bei Fragen der Kampfmittelfreiheit ein
Auf Anfrage hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zudem mitgeteilt, dass in nächster Zeit auch ein gemeinsamer Runderlass der CDU-geführten Ministerien für Inneres (MIK) und für Infrastruktur (MIL) erfolgen wird. Damit soll den Baubehörden der Landkreise weitere Hinweise zu den Verfahrensgrundsätzen an die Hand gegeben werden, um eventuelle Unklarheiten beim Ausstellen der Kampfmittelfreiheitsbescheinigung zu vermeiden. Die neue Entscheidungshilfe gemäß § 13 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) soll dennoch bereits ab Juli 2020 Anwendung finden können.