Klarheit für Oranienburger Händler: Kein erneuter Kampfmittelnachweis bei einfacher Nachnutzung von Gewerberäumen nötig
In Oranienburg mussten Gewerbetreibende bislang häufig bei der Neueröffnung eines Geschäfts erneut eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung vorlegen – auch dann, wenn eine Kampfmittelsuche bereits erfolgt war. Ein Gespräch der Oranienburger Landtagsabgeordneten Björn Lüttmann und Nicole Walter-Mundt mit dem brandenburgischen Infrastrukturminister Robert Crumbach sorgt nun für Klarheit
Nicole Walter-Mundt und Björn Lüttmann im Gespräch mit Infrastrukturminister Robert Crumbach (v.l.). Foto: Bürgerbüro Björn Lüttmann/Stefan BlumbergNach Auskunft des Ministers ist bei einer einfachen Nutzungsänderung im Bestand ohne Eingriff in den Boden grundsätzlich kein erneuter Nachweis der Kampfmittelfreiheit erforderlich. Einschlägig sei hier die Neufassung des Paragrafen 61, Absatz 3, der Bauordnung des Landes.
Aufgrund der besonderen Kampfmittelbelastung Oranienburgs gibt es strikte baurechtliche Vorgaben. Diese sollen sicherstellen, dass Grundstücke kampfmittelfrei sind, bevor darauf gebaut wird. In der Praxis führten die Regelungen jedoch auch immer wieder zu Problemen, wenn in bereits bestehenden Gebäuden lediglich ein neues Geschäft eröffnet werden sollte. Die Folgen waren oft langwierige Verwaltungsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten für Händlerinnen und Händler. Ein aktuelles Beispiel ist die geplante Neueröffnung des Cafés „Krümelglück“ auf dem Boulevard in der Bernauer Straße.
Mit der Klarstellung soll Gewerbetreibenden in Oranienburg der Weg zu einer schnellen und unbürokratischen Neueröffnung ihrer Geschäfte erleichtert werden.
Björn Lüttmann (SPD), Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und Stadtverordneter, kommentiert: „Die Kampfmittelsuche ist natürlich notwendig, bremst jedoch unsere Stadtentwicklung leider immer wieder aus. Es ist nicht zu erklären, wieso für ein einzelnes Geschäft eine neue Kampfmittelfreiheitsbescheinigung vorgelegt werden soll, wenn rechts und links der Betrieb normal und ohne Auflagen weiterläuft.
Mit der Änderung der Bauordnung besteht nun Klarheit – für Händlerinnen und Händler, aber auch für die Verwaltungen. Ich hoffe, dass es künftig keine unnötigen Verzögerungen mehr gibt und auch, dass die Innenstadtentwicklung hiervon profitiert.“
Nicole Walter-Mundt (CDU), stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und Stadtverordnete, ergänzt: „Schon beim Imbiss ‚cook rein‘ haben wir erlebt, wie absurd es wird, wenn eine einfache Nutzungsänderung an der Kampfmittelfreiheitsbescheinigung scheitert. Das Land hat den Baubehörden bereits vor Jahren Spielräume für solche Fälle aufgezeigt. Wenn diese nicht genutzt werden, kostet das Gewerbetreibende Zeit und Geld und schadet der wirtschaftlichen Entwicklung unserer Innenstadt.
Die neue Bauordnung soll nun für bürgerfreundliche und zügige Verfahren sorgen. Dass eine Geschäftseröffnung trotz bestehender Spielräume und der erneuten Klarstellung des Landes unnötig verzögert wird, darf es nicht mehr geben.“